Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Bedingungen
Alle Rechtsgeschäfte mit den Kunden der WEPRO GmbH, insbesondere Verträge über Lieferungen, kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen zustande, soweit diese für eine natürliche Person oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erfolgen. Durch Annahme der Lieferung oder Leistung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit der Geltung dieser Bedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte.
Abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie sind unwirksam, auch wenn diese bei Vertragsabschluß nicht noch einmal ausdrücklich widersprochen werden. Auch bedarf es keines Widerspruches, wenn ein Bestätigungsschreiben des Bestellers mit seinen Bedingungen WEPRO GmbH zugeht, soweit diese nicht schriftlich von WEPRO GmbH bestätigt werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WEPRO GmbH gelten auch für Folgegeschäfte, auch wenn bei deren Abschluss nicht nochmals darauf hingewiesen wird. Der Lieferumfang entspricht der sachlichen Beschreibung des jeweiligen Produktes. Nebenabreden, sowie Änderungen und Ergänzungen des Betrages sind nur gültig, wenn sie von WEPRO GmbH schriftlich bestätigt werden.
2. Verbindlichkeiten von Angeboten
Die Angebote der WEPRO GmbH sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, bis Vertragsschluss stets unverbindlich und freibleibend und erfolgen vorbehaltlich einer positiven Bonitätsprüfung. Bei Bestellungen im Online-Shop erklärt der Kunde mit dem Anklicken des Bestell-Buttons verbindlich, den selektierten Inhalt des Warenangebots erwerben zu wollen. Die WEPRO GmbH ist berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot anzunehmen.
Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern sowie geringe Abweichungen in Qualität und Ausführung, soweit diese nicht einer vertraglichen Verpflichtung widersprechen, bleibt der WEPRO GmbH vorbehalten und stellen keine Mängel dar. Die in den Angeboten / Internet-Shop gemachten Angaben dienen der Produktbeschreibung. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Die bei der fotografischen Darstellung der einzelnen Produkte verwendeten Requisiten/Dekorationen gehören nicht zum Angebot bzw. Lieferumfang. An den erteilten Auftrag ist der Kunde vier Wochen gebunden, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Alle Verträge kommen entweder zustande wenn sie von WEPRO GmbH schriftlich bestätigt sind oder mit Ausführung der Lieferung. Die Auftragsabwicklung erfolgt bei der WEPRO GmbH mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung. Einverständnis zur Speicherung der notwendigen Daten ist mit Zustandekommen des Vertrages gegeben. Forderungen aus einem Vermittlungsvertrag verjähren nach 2 Jahren. Fristbeginn hierfür ist die schriftliche Bestätigung der aktivierten Verträge und/oder die Ausführung der Lieferung des Vermittlungsvertrages.
Nimmt der Kunde vertragswidrig die Ware nicht ab, so haftet er der WEPRO GmbH für den entstandenen Schaden. Dieser wird mit 15 % des Nettorechnungsbetrages zuzüglich Mehrwertsteuer pauschal vorbehaltlich des Gegenbeweises eines geringeren Schadens vereinbart. Die WEPRO GmbH hat das Recht, bei Nachweis einen höheren Schaden geltend zu machen. Der Kunde hat die Kosten für Hin- und Rücktransport zu tragen.
3. Preise, Zahlung, Verzug
Die Preise der WEPRO GmbH gelten ab Lager, verstehen sich grundsätzlich ohne Verpackungs-, Versand- und Verladekosten, sowie ohne Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes ausgewiesen ist. Preisänderungen während der Laufzeit der Preisliste behält WEPRO GmbH sich vor, ebenso die Berechnung der am Tage der Lieferung gültigen Preise. Die Festlegung der Mindestabnahmemengen und Mindestrechnungsbeträge bleibt WEPRO GmbH vorbehalten. Bei Bestellungen unter Euro 50,– netto behält WEPRO GmbH sich generell vor einen Mindermengenzuschlag von Euro 10,– netto zu berechnen. Handelt es sich bei den Preisen um ein Bündel-Angebot, also um den Verkauf eines Gerätes mit gleichzeitigen Abschluss eines Dienstleistungsvertrages bei einem Dienstanbieter oder Netzwerkbetreiber, bei welchem dem Käufer aufgrund dieses Vertrages ein ausgewiesener Preisnachlass gewährt wurde, so ist der Käufer an der Mindestlaufzeit der Verträge mit dem Dienstanbieter oder Netzwerkbetreiber gebunden. Sollte der Käufer den Dienstleistungsvertrag vor der vereinbarten Mindestlaufzeit kündigen oder sollte der Käufer vom Dienstanbieter oder Netzwerkbetreiber vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden, so ist der gewährte Preisnachlass sofort ohne jeglichen Abzug an die WEPRO GmbH zur Zahlung fällig.
Rechnungsstellung erfolgt mit Belieferung, die Belieferung an Kunden erfolgt gegen Nachnahme oder Vorauskasse, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Bei Lieferung auf offene Rechnung ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungserhalt zu leisten, soweit nichts anderes mit WEPRO GmbH schriftlich vereinbart wurde. Schecks werden nur erfüllungshalber und Wechsel nicht als Zahlungsmittel angenommen. Skonti dürfen nur beansprucht werden, wenn diese von der WEPRO GmbH in der Rechnung zugesagt worden sind. Der Abzug vereinbarter Skonti ist in jedem Fall nur unter der Bedingung zulässig, dass der Kunde nicht mit anderen Zahlungen im Verzug ist. Von der WEPRO GmbH dem Kunden eingeräumte oder vereinbarte Zahlungsziele kann die WEPRO GmbH jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug ist die WEPRO GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren oder weiteren Schadens bleibt der WEPRO GmbH vorbehalten. Im Falle des Zahlungsverzuges werden sämtliche Forderungen der WEPRO GmbH aus der gesamten Geschäftsbeziehung sofort fällig. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann WEPRO GmbH unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Rechte, weiteren Lieferungen aus diesem oder einem anderen Vertrag verweigern oder von einer Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Erhält WEPRO GmbH über den Käufer eine ungünstige Auskunft oder erlangt WEPRO GmbH sonst wie Kenntnis von Tatsachen, die an der Bonität des Bestellers zweifeln lassen, kann WEPRO GmbH Vorauszahlung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Zahlungen gelten als an den Tag geleistet, an dem WEPRO GmbH über den Betrag frei verfügen kann und wenn keine Zuordnung der Zahlung möglich ist, kann WEPRO GmbH diese auf die jeweils älteste fällige Schuld verrechnet, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Zahlungen dürfen nur in der vereinbarten Währung erfolgen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen jeder Art ist ausgeschlossen, sofern nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
4. Lieferung, Lieferverzug, Gefahrenübergang
Liefertermine oder Lieferfristen sind generell unverbindlich. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch WEPRO GmbH. Liefertage sind Arbeitstage ohne Samstage. Alle die Lieferung hindernden oder störenden Umstände außerhalb des Einflussbereiches der WEPRO GmbH gelten als Fälle höherer Gewalt, z.B. Aufruhr, Krieg, Verkehrsstörung, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen oder Liefersperre seitens des Herstellers, sowie Lieferverzug des Vorlieferanten. Sie befreien WEPRO GmbH von Lieferung, Nachlieferung, Einhaltung von Lieferfristen und Schadensersatzansprüchen. Teillieferungen bleiben WEPRO GmbH vorbehalten. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung auch nach Ablauf einer WEPRO GmbH etwa gesetzten Nachfrist sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit WEPRO GmbH wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haftet. Zu Teillieferungen ist WEPRO GmbH – insbesondere bei größeren Aufträgen – berechtigt. Bei Dauerlieferungen gilt jede Teillieferung als ein besonderes Geschäft. Bei Abrufaufträgen ist WEPRO GmbH berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen. Die Lieferverpflichtung ist erfüllt bei Übernahme der Ware durch das transportbeauftragte Unternehmen, also dem Spediteur, der Bundesbahn, UPS, Post usw.Wurde eine bestimmte Beförderungsart nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, erfolgt die Wahl des Beförderungsweges und der Beförderungsart durch die WEPRO GmbH ohne Haftung für billigste Verfrachtung. Die Versendung erfolgt immer auf eigene Gefahr des Bestellers. Die vorbehaltlose Übernahme der Sendung durch die Eisenbahn, den Frachtführer oder Lagerhalter gilt als Beweis für eine einwandfreie Beschaffenheit der Waren sowie der Transportverpackung und schließt vorbehaltlich des Gegenbeweises Ansprüche gegen die WEPRO GmbH wegen Beschädigung aus. Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden vorgenommen und gehen zu dessen Lasten. Wird der Versand oder die Zustellung durch den Kunden verzögert, so ist die WEPRO GmbH berechtigt, beginnend 30 Tage nach Anzeige der Versandbereitschaft, Lagergeld mindestens in Höhe von ½ % des Netto-Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat vorbehaltlich des Gegenbeweises zu verlangen. Ebenso hat die WEPRO GmbH das Recht, bei Nachweis einen höheren Betrag zu fordern.
Für Nachforschungsaufträge, die nicht aufgrund eines Verschuldens der WEPRO GmbH in Auftrag gegeben werden, berechnen WEPRO GmbH eine Servicepauschale von Euro 10,– netto.
5. Warenrücksendung, Warenrückgaben und Storno
Von WEPRO GmbH gelieferte Ware wird von WEPRO GmbH nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung zurückgenommen. Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand befinden und originalverpackt und vollständig sein (komplette, unbeschädigte Originalverpackung, Zubehör, Bedienungsanleitung, vollständiges Verpackungsmaterial usw.).Zurückgenommene Ware wird abzüglich 10% des Warenwertes, mindestens jedoch Euro 15,– netto, als Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten gutgeschrieben. Bei Stornierung eines freigeschalteten Vermittlungsauftrages innerhalb der gesetzlichen Stornofrist erheben WEPRO GmbH eine Stornogebühr in Höhe von Euro 65,- netto. Sonderanfertigungen und Sonderbestellungen sind generell von der Rückgabe ausgeschlossen. Alle Rücksendungen an die WEPRO GmbH, die nach der Zustimmung durch die WEPRO GmbH vorgenommen werden, reisen auf Gefahr und Kosten des Absenders. Dies gilt auch für den zufälligen Untergang der Ware. Die Sendungen müssen die WEPRO GmbH frei von allen Transport- und Transportversicherungskosten sowie sonstigen eventuellen Nebenkosten (z.B. Zustellgebühr) erreichen. Rücksendungen, deren Zustellung unfrei oder sogar per Nachnahme erfolgt, werden nicht angenommen.
6. Eigentumsvorbehalt
Die WEPRO GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware) vor, bis ihre sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der WEPRO GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln und diese auf eigene Kosten ausreichend gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden zu versichern. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, an der sich die WEPRO GmbH das Eigentum vorbehält, im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn der Kunde der WEPRO GmbH hiermit und schon jetzt alle bestehenden und zukünftigen Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages abtritt, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind dem Kunden jedoch nicht gestattet. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung, Umarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum der WEPRO GmbH stehen, veräußert, so erfolgte die Verarbeitung, Umarbeitung oder Verbindung für die WEPRO GmbH und der Kunde tritt schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen Rechnungsendbetrages an die WEPRO GmbH ab. Wird Vorbehaltsware vom Kunden – nach Verarbeitung/Verbindung zusammen mit nicht der WEPRO GmbH gehörender Ware – veräußert, so steht der WEPRO GmbH der dabei entstehende Miteigentumsanteil, soweit das Alleineigentum an der neuen Sache vom Kunden oder Dritten erworben wurde, zu und der Kunde tritt hiermit und schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Die WEPRO GmbH nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der WEPRO GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich die WEPRO GmbH, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Die WEPRO GmbH kann verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Der Kunde ist verpflichtet, der WEPRO GmbH jede Handlung, die das an der Kaufsache vorbehaltene Eigentum beeinträchtigen oder gefährden können, unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dabei hat der Kunde der WEPRO GmbH alle für Abwehrmaßnahme notwendigen Informationen mitzuteilen. Nicht durch Dritte ersatzfähige Kosten der Abwehrmaßnahmen werden der WEPRO GmbH von dem Kunden erstattet. Die WEPRO GmbH ist jederzeit, auch nach Abschluss eines Vertrages, berechtigt, zur Sicherung ihrer Forderungen, auch der noch nicht fälligen, eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen und weitere Vorausleistungen der WEPRO GmbH hiervon abhängig zu machen. Das gilt insbesondere, wenn Zweifel an Bonität des Kunden, Unterdeckung oder Liquiditätslücken usw. auftreten oder sich das ursprüngliche Kreditvolumen erhöht.
7. Gewährleistung, Mängelrüge
Vertragsgegenstand ist ausschließlich die verkaufte Ware mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß der beiliegenden Produktbeschreibung. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von der WEPRO GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Für Schäden, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung der gelieferten Waren, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind, kann die WEPRO GmbH keine Gewährleistung übernehmen. Von der Gewährleistungspflicht auch nicht umfasst sind Schäden, die durch Abnutzung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind. Von ihrer Gewährleistungspflicht ist die WEPRO GmbH zudem befreit, wenn an den Waren Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der Mängelbehebung durch den Kunden selbst oder Dritte vorgenommen worden sind. Die Haftungsbefreiung gilt ebenso für Schäden, die auf die Verwendung von Fremdzubehör zurückzuführen sind. Bei unerheblichen Mängeln (Bagatellschäden) an neuen Waren hat die WEPRO GmbH ein Recht auf Nachbesserung unter angemessener Fristsetzung durch den Kunden. Verlangt der Kunden in anderen Fällen Nacherfüllung, kann die WEPRO GmbH nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Besteht über die Höhe der Minderung Streit, wird hierzu ein Gutachten eines Sachverständigen eingeholt, der durch die IHK Bayern bestimmt wird. Im Falle des Rücktritts, der schriftlich gegenüber der WEPRO GmbH erklärt werden muss, wird dem Kunden unter der Voraussetzung der Rückgabe der mangelhaften Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden der Wert gutgeschrieben, der sich aus der sogenannten Zeitwertberechnungsmethode ergibt (Bruttorechnungspreis x [(durchschnittliche Nutzungsdauer – gewichtete Nutzungen des Kunden oder Dritter) ./. durchschnittliche Nutzungsdauer] ). Macht der Kunde darüber hinaus einen Schadensersatz geltend, ist dieser auf das negative Interesse des Kunden beschränkt.
Die Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt zwei Jahre ab Rechnungsdatum der WEPRO GmbH. Die Gewährleistung für gebrauchte Waren wird ausgeschlossen. Der Ablauf der Verjährung wird durch Verhandlungen über die Gewährleistung nicht gehemmt, wenn der Kunde dies der WEPRO GmbH nicht vorab schriftlich mitgeteilt hat. Mängel können nur unverzüglich, maximal binnen einer Woche, nach Anlieferung und vor Verwendung der Ware und unter Einräumung einer sofortigen Nachprüfung durch die WEPRO GmbH, schriftlich unter genauer Bezeichnung der Mängel geltend gemacht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ware nicht an den Kunden unmittelbar, sondern an einen vom Kunden benannten Dritten ausgehändigt wird oder der Kunde die Ware seinerseits weiterleitet. Mängel, die auch bei der gebotenen Prüfung nicht festgestellt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung geltend zu machen. Ungeachtet der Mängelrüge ist die Ware abzunehmen und sachgemäß zu lagern. Gewährleistungsansprüche aufgrund nicht ordnungsgemäß angezeigter Mängel sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mängelanzeigen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist. Bei Transportschäden ist vor der Abnahme und der Entladung der Ware eine sofortige Schadensaufnahme durch Bahn, Post, Spediteur, Paketdienste usw. zu veranlassen, und es ist eine schriftliche Bescheinigung von der schadensaufnehmenden Stelle einzuholen. Der Kunde obliegt die Einhaltung von Ausschlussfristen z.B. nach den Allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen. Für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen Dritte hat der Kunde einzustehen. Der Nachweis eines Mangels sowie dessen Vorliegen zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs obliegt dem Kunden. Ist ein Gewährleistungsfall gegeben, ist der Kunde verpflichtet, vor einer Geltendmachung gegenüber der WEPRO GmbH eine Durchsetzung der Ansprüchen gegenüber dem Hersteller ernsthaft außergerichtlich zu versuchen, wenn der Hersteller seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland hat und die WEPRO GmbH zu diesem Zweck dem Kunden alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellt und mögliche eigene Ansprüche auf Verlangen des Kunden gegen den Hersteller an den Kunden abtritt. Soweit eine Garantie durch die WEPRO GmbH erfolgt, gilt diese nur gegenüber dem Endverbraucher. Der Kunde unterstützt die WEPRO GmbH weitestgehend bei der Erfüllung des Garantieversprechens. Kostenvoranschläge sind Arbeitszeit und die Leistung kostenpflichtig. Die für einen Kostenvoranschlag entstehenden Kosten werden dem Kunden entsprechend dem allgemein gültige Listenpreis der WEPRO GmbH gesondert in Rechnung gestellt, sofern der Kunde nach erfolgter Untersuchung von seinem Auftrag zurücktritt. Wird der Auftragsgegenstand nicht innerhalb von vier Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, kann die WEPRO GmbH nach Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnen.
Erfolgt nicht spätestens drei Monate nach Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässig verursachte Beschädigung oder Untergang des Gegenstandes. Nach Ablauf dieser dreimonatigen Frist ist die WEPRO GmbH berechtigt, den Auftragsgegenstand zur Deckung ihrer Forderung freihändig zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.
Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist ein Zahlungsrückbehalt nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und Kaufpreis zulässig. Stellt das Handelsgeschäft ein solchen unter Kaufleuten dar, so kann der Käufer Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung keine Zweifel stehen. Die Geltendmachung auch von berechtigten Mängelrügen unterbricht oder hemmt nicht den Lauf der Garantiezeit.
Von jeglichen Gewährleistungen ausgenommen sind nach ordnungsgemäßer Inbetriebnahme abnutzbarer Teile oder Waren, wie Akkumulatoren, Sicherungen, Batterien, Farbbänder, Druckknöpfe usw.. Dies gilt auch für die ausdrücklich gebraucht verkauften Waren. Bei gebrauchten Waren gilt, dass der Käufer die Ware in funktionsfähigen Zustand erhalten hat. Die WEPRO GmbH haftet nicht für die Beseitigung von Mängeln, die in Zukunft bei diesen Waren auftreten. Dies gilt auch für versteckte Mängel. Ausgenommen sind die gesetzlichen Fälle der arglistigen Täuschung und des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Die Gewähr geht nach Wahl der WEPRO GmbH auf Instandsetzung, Ersatz der beanstandeten Teile, Geräte oder Waren, Gutschrift oder Kaufpreisminderung. Die ausgebauten und ersetzten Teile werden Eigentum der WEPRO GmbH. Nur wenn Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen fehlschlagen, hat der Kunde das Rechts zur Wandlung oder Minderung. Des weiteren sind Ansprüche des Käufers ausgeschlossen, welche auf Ersatz von weitergehenden Schäden, auch solche, die am Liefergegenstand selbst entstanden sind oder die etwa Dritten entstehen, zielen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Erfüllungsort für Garantieleistungen ist grundsätzlich Kaufbeuren.
8. Garantie- und Reparatureinsendungen
Garantierücksendungen werden nur in original verpackt und vollständig angenommen. Die Rücknahme erfolgt nur durch vorherige schriftliche Zustimmung von WEPRO GmbH. Garantierücksendungen, bei denen sich nach Prüfung der Ware herausstellt, dass kein Defekt im Umfang der Gewährleistungspflicht vorliegt, sendet WEPRO GmbH an den Kunden unter Berechnung von Verpackungs- und Versandkosten sowie einer Bearbeitungspauschale zurück. Die Bearbeitungspauschale berechnet sich nach Aufwand und beträgt mindestens Euro 25,– netto. Bei Fremdvergabe der Serviceleistung richtet sich die Bearbeitungspauschale nach den WEPRO GmbH entstandenen Kosten zuzüglich 10% zur Deckung der Bearbeitungskosten durch WEPRO GmbH.
Die Einsendung von Geräten oder Waren zur kostenpflichtigen Reparatur sind vorher schriftlich anzukündigen. Erst nach schriftlicher Bestätigung durch WEPRO GmbH kann die Reparatursendung gemäß den Anweisungen von WEPRO übermittelt werden. Auf Verlangen des Kunden kann WEPRO GmbH einen Kostenvoranschlag erstellen. Für die Erstellung des Kostenvoranschlags erhebt WEPRO GmbH eine Bearbeitungsgebühr von Euro 25,- € netto. Sollte der Kostenvoranschlag oder die hierfür entstandene Bearbeitungsgebühr nicht bezahlt werden, ist WEPRO GmbH berechtigt die eingesendeten Waren bis zur Zahlung einzubehalten. Für die Einlagerung der Ware kann WEPRO GmbH eine Lagergebühr von Euro 2,– netto pro Monat nach Zahlungsaufforderung erheben. Ebenso hat die WEPRO GmbH das Recht, bei Nachweis einen höheren Betrag zu fordern. Erfolgt vom Kunden nicht binnen 6 Monaten nach Zahlungs- und/oder Abholaufforderung die geforderte Leistung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässig verursachte Beschädigung oder Untergang des Gegenstandes. Nach Ablauf dieser sechsmonatigen Frist ist die WEPRO GmbH berechtigt, den Auftragsgegenstand zur Deckung ihrer Forderung freihändig zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.
9. Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche gegen die WEPRO GmbH sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus Beratung, positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung) insbesondere auch für indirekte oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Soweit Schadensersatzansprüche gegen die WEPRO GmbH oder Ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese binnen einem halben Jahr ab Lieferung der Produkte, bei Systemen ab Mitteilung der Betriebsbereitschaft.
10. Mustersendungen
Bei Überlassung von Warenmustern sind die von WEPRO GmbH allgemeinen Lieferungs-, Gewährleistungs- und Zahlungsbedingungen gültig. Die Ausnahme ist, dass der Besteller der Musterlieferung das Recht behält, die Ware innerhalb einer vereinbarten Frist an WEPRO GmbH zurücksenden. Sollte durch Einzelabsprache keine Frist vereinbart worden sein, gilt eine Frist von einer Woche als vereinbart. Mängel an der Ware, die auf den Transport oder während der Bemusterung/Erprobung verursacht werden, gehen zu Lasten des Bestellers.
11. Sonstiges
Auch soweit in den vorstehenden Bedingungen nicht besonders hervorgehoben, sind Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere auch wegen positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluß im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Die Ansprüche und Rechte des Bestellers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar, eine Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen oder Rechten des Bestellers ist also ausgeschlossen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt schon hiermit als durch eine neue wirksame ersetzt, die möglichst denselben rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllt. Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
12. Erfüllungsort – Gerichtsstand
Gerichtsstand, auch soweit die Streitigkeit über die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen und Erfüllungsort ist für beide Teile Kaufbeuren, auch wenn die Verkäufe oder Lieferungen von einem anderen Lager oder einer Zweigniederlassung vorgenommen werden. Ausgenommen sind Handelswaren oder Fremderzeugnisse, wenn WEPRO GmbH Haftungsansprüche, die gegen den Lieferanten ausstehen, abtreten.
In diesem Fall ist die Wahl des Gerichtsstandes und Erfüllungsort dem Lieferanten.
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Stand Oktober 2021